BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Spezialvorschriften und eine intensive Regulierung des Marktsegments. Das naturgemäße Ungleichgewicht zwischen den Banken, Kreditanstalten, Versicherungen und dem einzelnen Verbraucher erfordert in der Fallbehandlung ein hohes Maß an Spezialkenntnissen und ständige Fortbildung. Wir bieten Ihnen aktuelles Fachwissen von 3 Fachanwälten auf diesem Gebiet.
PROBLEME TRETEN NICHT MEHR VEREINZELT, SONDERN BEI TAUSENDEN VON VERBRAUCHERN AUF
Die letzten Jahre waren geprägt von der Finanzkrise. Verlustreiche Kapitalanlagen wie Zertifikate, Schiffsbeteiligungen und geschlossene Immobilienfonds wurden rückabgewickelt. Diese Welle ist nun weitgehend aufgearbeitet.
Die Probleme der Verbraucher auf dem Kapitalmarkt betreffen meist eine sehr große Anzahl und sind selten nur echte Einzelfragen. Dies erfordert fachkundiges als auch strukturiertes Arbeiten um optimale Lösungen zu erstreiten.
Wir haben Erfahrung mit der Bearbeitung von Massenphänomenen. Wir setzen hierbei unsere Erfahrung ein und liefern Lösungen für vergleichbare Sorgen Vieler.
Nutzen Sie unsere weitreichenden gerichtlichen Erfahrungen auf diesem Segment.
UNSER AKTUELLES THEMA:
WIDERRUF VON BAUFINANZIERUNGEN
Aufgrund der massiv gesunkenen Zinsen möchten – natürlich – viele Verbraucher ihre Darlehen vorzeitig umschulden. Dies ist normalerweise wegen der vertraglich gebundenen Laufzeiten nicht möglich. Viele Darlehensverträge vor 2010 – aber auch danach – haben aber Fehler in der Widerrufsbelehrung oder der Abwicklung, so dass auch heute eine sofortige Umschuldung/ Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Darüber hinaus ergeben sich sogar noch weitergehende Erstattungsansprüche für Verbraucher – häufig mit Vorteilen über viele tausend Euro.
Bei vielen Baufinanzierungen stellt sich weiter die Frage, ob die Empfehlung, als Tilgungsersatz einen Bausparvertrag zu verkaufen nicht einen schwerwiegenden Beratungsfehler darstellt, wenn dem Kunden der tatsächliche Zinsunterschied gegenüber einer regulären Tilgung nicht vorgerechnet wird. Eine Überprüfung ergibt regelmäßig, dass die „normale“ Tilgung auch nachhaltig die bessere Variante gewesen wäre – anstatt den schlecht verzinsten Bausparvertrag anzusparen. Hier ist den wenigsten Kunden bewusst, wie viele Tausender im Laufe der Zeit verschenkt werden.
Wir sehen außerdem ein großes Problem in der aktuellen deutschen Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung bei „Immobiliarverbraucherdarlehen“.
Tatsächlich werden die Banken bei vorzeitiger Ablösung heute besser gestellt, als wenn die Darlehen ordnungsgemäß erfüllt würden.
Hier bedarf es dringend einer intensiven juristischen Auseinandersetzung über den tatsächlichen Schaden der Banken – und nicht eines fiktiven.
Die derzeitige deutsche Rechtslage und praktische Handhabung ist aus Sicht des Darlehensnehmers sehr unbefriedigend – und wohl auch ungerecht… (zumindest im Vergleich zum Rest von Europa).
Wenn Sie diese Fragen ebenfalls betreffen – melden Sie sich.
IHRE ANSPRECHPARTNER IM BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

JENS OLIVER LOHRENGEL
RECHTSANWALT
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
„Die Kanzlei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER vereint für mich ein sehr angenehmes Maß an zwischenmenschlichem Verständnis mit einer hohen Fachkompetenz. Hier fühle ich mich seriös beraten und erfolgreich vertreten.“
„Wir arbeiten seit 15 Jahren mit der Kanzlei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER zusammen. Diese Kanzlei kennt uns und vor allem unser Geschäft. Ohne dieses Praxiswissen kann man im Baugeschäft keinen Prozess gewinnen.“
“GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER haben mich viele Jahre anwaltlich begleitet.
Ich schätze besonders ihre Fähigkeit, pragmatische Lösungen zu finden.”
„GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER haben einen guten unternehmerischen Blick.
Sie haben uns durch effiziente Vorarbeit schon vor so manchem Rechtsstreit bewahrt.“
„Dynamische, faire und kompetente Beratung und Dienstleistung. Wir empfehlen die Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher und Partner gern auch an unsere Kunden weiter.“
„Als Unternehmer in der Medienbranche schätze ich an Gunkel, Kunzenbacher & Partner den klaren Blick fürs Wesentliche in schwierigen Situationen: Die Anwälte begleiten uns nicht nur mit juristischer Fachkompetenz, sondern auch mit fundiertem Rat, wo es sich lohnt, für unser Recht zu streiten oder besser einen Ausgleich zu suchen.“