Im Arbeitsrecht setzen wir uns sowohl für die individuellen Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ein. Einerseits begleiten wir Unternehmen bei der Vertragsgestaltung ihrer Arbeitsverträge, insbesondere für Führungskräfte, sowie bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Andererseits stehen wir Arbeitnehmern kompetent und kämpferisch zur Seite, wenn es um Kündigungsschutz oder um die Durchsetzung von Urlaubs- und Entgeltansprüchen geht. Hierbei handeln wir mit Verständnis und Augenmaß – ohne das bestehende Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten.
Die Kombination unseres Wissens und Verständnisses über Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unserer jahrelangen Erfahrung mit Unternehmen und Betriebsräten, positioniert uns als gewissenhaften und lösungsorientierten Berater in arbeitsrechtlichen Herausforderungen.