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Bei langer Krankheit (nach 15 oder 18 Monaten) erfolgt kein automatischer Verfall der Urlaubsabgeltung...
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In der Pressemitteilung vom 04.04.2012 kündigt der Bundesgerichtshof an...
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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Staffelmietvereinbarung...
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Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. März 2012 – III ZR 148/11) hat entschieden, dass die Vermittlungsgesellschaft...
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Insbesondere beim Verkauf einer Immobilie wird der Verkaufszeitpunkt selten mit dem Ende der Laufzeit...
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Die Verhältnisse im Mannheimer Gefängnis gehören an den Pranger - so zumindest will es ein ehemaliger Häftling. Er fordert vom Land Schadensersatz...
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Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
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WER HAFTET EIGENTLICH BEI „FACEBOOK PARTYS“ ?

Junge Leute organisieren Partys zunehmend über sog. Social medias, wie twitter oder facebook. Doch wer haftet, wenn es hierbei zu Sachschäden oder Körperverletzungen kommt ? Wer zahlt für Reinigungsmaßnahmen und mögliche Polizeieinsätze ? Diese Fragen zur Rechtslage bei solchen Veranstaltungen beantwortet Rechtsanwältin Julia Mamerow in einem Interview bei "radio BIELEFELD" www.radiobielefeld.de, ausgestrahlt am 25.6.2011.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Julia Mamerow.

Downloads:

RADIOBEITRAG_Facebookparty.mp3RADIOBEITRAG_Facebookparty.mp3 1656 KB
Radiobeitrag mit Rechtsanwältin Julia Mamerow (Quelle: radio BIELEFELD)

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