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Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
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Ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss in einem Formularvertrag über Wohnraum ist grundsätzlich zulässig...
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Sofern die Parteien eines Wohnraummietvertrages für die Betriebskosten eine monatliche Pauschale vereinbart haben...
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Die Heizkostenabrechnung eines Vermieters gegenüber einem Mieter muss nicht die Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten...
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Bei der eigenmächtigen Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat durch den Vermieter handelt es sich um eine verbotene Selbsthilfe...
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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist im Räumungsprozess eine Herausgabeklage an den Insolvenzverwalter zu richten...
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Ein Baumangel und der dadurch entstandene Schaden ist auch dann kausal auf einen Planungsfehler des Architekten zurückzuführen, wenn...
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BIELEFELDER MAKLER AUFGEPASST: ABMAHNVEREIN PRÜFT

Immobilien werden neben den Inseraten in der Tageszeitung auch im Internet in Immobilienportalen angeboten. Dort unterliegen die Angebote dem Telemediengesetz (TMG), welches bestimmte Pflichtangaben vorschreibt. Hier passieren immer wieder Fehler, die im Alltag übersehen werden und ohne Auswirkung bleiben.

Diese Fehler sind allerdings gleichzeitig ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches dann immer wieder spezielle Abmahnvereine auf den Plan ruft. Derzeit ist ein solcher Interessenverein gegen Bielefelder Immobilienbüros aktiv, wie die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwältin Julia Mamerow mitteilt. Offensichtlich gezielt werden die Angebote aus Bielefeld auf Fehler durchforstet. Die Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher & Partner hat zwischenzeitliche mehrere Abmahnungen ihrer Mandanten zur Prüfung vorgelegt bekommen. Frau Mamerow: "Die Abmahnungen sind nicht zu unterschätzen. Es gibt aber Bagatellverstöße, die eine Abmahnung und Unterlassungserklärung nicht rechtfertigen. Die Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich und nicht wirklich verlässlich. Es stellt sich die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, mit dem Interessenverein zu streiten oder die geforderte Gebühr von 152,32 Euro zu zahlen. Genau geprüft werden sollte aber die beigefügte Unterlassungserklärung wegen der darin enthaltenen Vertragsstrafe." Nicht ausgeschlossen ist, dass in den dort festgehaltenen € 3.000,00 Strafe das eigentliche Ziel liegt bei einem weiteren Verstoß. Die Bielefelder Makler sind jedenfalls gehalten, das Impressum ihrer Homepage und die Angaben in den Anzeigen genau zu überprüfen.

Wir stehen hierfür gern zur Verfügung.


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