leer.gif
Gunkel & Kunzenbacher leer.gif
Home Impressum leer.gif
leer.gif
leer.gif
Bei langer Krankheit (nach 15 oder 18 Monaten) erfolgt kein automatischer Verfall der Urlaubsabgeltung...
Mehr...
In der Pressemitteilung vom 04.04.2012 kündigt der Bundesgerichtshof an...
Mehr...
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Staffelmietvereinbarung...
Mehr...
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. März 2012 – III ZR 148/11) hat entschieden, dass die Vermittlungsgesellschaft...
Mehr...
Insbesondere beim Verkauf einer Immobilie wird der Verkaufszeitpunkt selten mit dem Ende der Laufzeit...
Mehr...
Die Verhältnisse im Mannheimer Gefängnis gehören an den Pranger - so zumindest will es ein ehemaliger Häftling. Er fordert vom Land Schadensersatz...
Mehr...
Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
Mehr...


BEGRENZUNG UND BEFRISTUNG BEI ALTERSUNTERHALT

Nach der Entscheidung des BGH kann auch der Unterhalt wegen Alters gemäß § 1578 b BGB befristet werden.

Dies war nach der bis zum 01.01.2008 geltenden Gesetzeslage gemäß § 1573 V BGB alte Fassung noch nicht möglich. Nicht generell geschützt wird das Vertrauen in den Fortbestand des Unterhalts, sondern vor allem das Vertrauen als Grundlage getroffener Entscheidungen, die nicht oder nicht sogleich rückgängig gemacht werden können.

Eine Anpassung von Unterhaltstiteln an die neue ab 01.01.2008 geltende Rechtslage ist gemäß § 36 Nr. 1 EGZPO zumutbar, wenn kein schützenswertes Vertrauen des Unterhaltsberechtigten entgegensteht. Dabei sind schutzwürdig sowohl die Interessen des Unterhaltsverpflichteten als auch des Unterhaltsberechtigten.

BGH Urteil vom 29.06.2011, XII 157/09

Fragen Sie hierzu Rechtsanwalt Jens Oliver Lohrengel.


leer.gif