AUßERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT FÜR KUNDEN DES BANKVEREINS WERTHER
Kunden des Bankvereins Werther haben die einmalige Gelegenheit, vorzeitig ihre Darlehensverträge für Immobilien vorzeitig zu kündigen und so die historisch niedrigen Zinsen für eine Umschuldung zu nutzen.
Die Übertragung des Privatkunden Geschäftes auf die Volksbank Paderborn –Höxter– Detmold und die Einstellung des eigenen Betriebes stellt ein außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ohne weitere Gründe nicht verlangt werden kann und die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Im Falle von fest vereinbarten Laufzeiten bräuchten die Kunden keine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.
Wenn Sie bei der Abwicklung und Kündigung oder bei der Suche nach einer alternativen Finanzierung Unterstützung benötigen, stehen wir hierfür gern zur Verfügung.
Fragen Sie hierzu Rechtsanwalt Arnim Kunzenbacher.