ANWALTSKOSTEN BEI ABMAHNUNG WEGEN URHEBERRECHTSVERLETZUNG IN TAUSCHBÖRSEN
Die Fälle häufen sich. Private Internetnutzer bekommen Abmahnungen von Anwaltskanzleien, die Ansprüche geltend machen wegen angeblich in Internettauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen.
Neben der Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird regelmäßig Schadensersatz verlangt, zumeist in Form einer "Pauschale" zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, daneben die Anwaltskosten nach einem von den abmahnenden Anwälten festgesetzten Streitwert ( häufig 10.000,-- EUR ). Das Amtsgericht Frankfurt ( Az 30 C 2353 ) hat sich nunmehr zu der Höhe der Abmahnkosten i.S.d. neuen § 97 a Abs. II positioniert.
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