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Bei langer Krankheit (nach 15 oder 18 Monaten) erfolgt kein automatischer Verfall der Urlaubsabgeltung...
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In der Pressemitteilung vom 04.04.2012 kündigt der Bundesgerichtshof an...
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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Staffelmietvereinbarung...
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Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. März 2012 – III ZR 148/11) hat entschieden, dass die Vermittlungsgesellschaft...
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Insbesondere beim Verkauf einer Immobilie wird der Verkaufszeitpunkt selten mit dem Ende der Laufzeit...
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Die Verhältnisse im Mannheimer Gefängnis gehören an den Pranger - so zumindest will es ein ehemaliger Häftling. Er fordert vom Land Schadensersatz...
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Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
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ANSPRUCH EINES EIGENTÜMERS AUF VERWALTERABBERUFUNG

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 10.06.2011 entschieden, dass jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft hat, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

Das bedeutet auch einen Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters und Bestellung eines tauglichen. Zwar ist nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes die Bestellung eines Notverwalters nicht mehr im Gesetz geregelt, ein Notverwalter kann aber dennoch durch das Gericht bestellt werden. Der diesbezügliche Anspruch eines Wohnungseigentümers kann durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden.

BGH V ZR 146/10

Fragen Sie hierzu Rechtsanwalt Jens Oliver Lohrengel.


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