Zwangsvollstreckungen gegenüber Mieter und Pächtern, aber auch gegenüber Auftraggebern im Baubereich sind oftmals das letzte Mittel, um ausstehende Zahlungen ganz oder zumindest teilweise einzufordern. GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER setzt Ihre Ansprüche aufgrund langjähriger Erfahrungen durch, indem effektive Rechtsmittel eingesetzt werden - z.B. der direkte Zugriff auf das Arbeitseinkommen, Bankkonten, Forderungen oder Immobilienvermögen Ihres Schuldners.
Zum Thema Zwangsvollstreckungen in Immobilienfragen beraten Sie Hans Peter Gunkel, Arnim Kunzenbacher und Jens Oliver Lohrengel.