Handelsverträge regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten. Um den Geschäftsbetrieb nicht zu stark zu regulieren, gelten hier weniger starre rechtliche Vorgaben. Vielmehr ist oftmals der Blick auf die geübten Handelsbräuche entscheidend. Umso wichtiger ist es, beim Entwurf von Handelsverträgen präzise festzulegen, welche Absichten der Vertrag verfolgt – besonders, wenn diese von der gängigen Geschäftspraxis abweichen sollten. Bei der Gestaltung von internationalen Handelsverträgen sind ggf. unterschiedliche Rechtstraditionen zu berücksichtigen.
Beratung und unterschriftsreife Gestaltung von Handelsverträgen für verschiedenste Branchen leistet Ursula Gunkel.