Das Handelsrecht regelt einerseits alle Beziehungen zwischen Unternehmen untereinander sowie andererseits deren Verhältnis zu den Verbrauchern. GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER besitzt langjährige Erfahrungen in der Rechtsberatung von Unternehmen verschiedenster Branchen. Wir beraten Unternehmen umfassend zum Umgang mit ihren Lieferanten, Partnern und Kunden und vertreten im Bereich des Kaufrechtes die Interessen von Käufern und Verkäufern bei mangelhaften Lieferungen, Schaden¬ersatzansprüchen oder Verzugsschäden. Darüber hinaus entwerfen wir Kauf- und Lieferverträge, auch nach internationalem Recht (UN-Kaufrecht) für grenzüberschreitende Verträge.
Typische Fragen:
Welche Pflichten zur Überprüfung von Waren und Leistungen gelten unter Kaufleuten?
Wie und wann muss ich Mängel gegenüber meinen Geschäftspartnern rügen?
Welche Möglichkeiten habe ich, Mängelansprüche durchzusetzen?
Wann und wie kann ich als Unternehmer Verzugsschäden geltend machen?
Welche EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz müssen für meine Branche beachtet werden?
Antworten zu diesen und anderen Fragen gibt Ursula Gunkel.