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SCHLIEßUNG ODER AUFLÖSUNG IHRES IMMOBILIENFONDS! UND NUN
SCHUTZ DER MARKE IN DER UNTERNEHMERISCHEN PRAXIS
NEUIGKEITEN ZUM BAUVERTRAGSRECHT
MODERNISIERUNG: ANSCHLUSSRENOVIERUNGSKOSTEN SIND GEM. § 559 ABS. 1 BGB UMLEGBAR
FILESHARING UND URHEBERRECHT
AUSFALLHONORAR VON ÄRZTEN BEI TERMINABSAGE DURCH DEN PATIENTEN
ANWALTSKOSTEN BEI ABMAHNUNG WEGEN URHEBERRECHTSVERLETZUNG IN TAUSCHBÖRSEN
MIETERHÖHUNG NACH MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN TROTZ FEHLENDER ANKÜNDIGUNG ZULÄSSIG
Der BGH hat entschieden: Das Ende der gewillkürten Prouessstandschaft des WEG-Verwalters
BIELEFELDER MAKLER AUFGEPASST: ABMAHNVEREIN PRÜFT
RÜCKSTÄNDIGE HAUSGELDER, RANGORDNUNG DER RECHTE DER WOHNUNGSEIGENTÜMER IM ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAH
ZINSREGELUNG VON KREDITKARTEN UNWIRKSAM – GELD ZURÜCK?
WER HAFTET EIGENTLICH BEI „FACEBOOK PARTYS“ ?
SCHADENSERSATZANSPRUCH WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT UNTERLIEGT REGELVERJÄHRUNG VON 3 JAHREN
BGH VERÖFFENTLICHT URTEIL ZU GEBÜHREN FÜR DARLEHENSKONTOFÜHRUNG
BEGRENZUNG UND BEFRISTUNG BEI ALTERSUNTERHALT
HAUSHALTSGEGENSTÄNDE IM ALLEINEIGENTUM UNTERLIEGEN ZUGEWINNAUSGLEICH
BETREUUNGSUNTERHALT ENTFÄLLT IN DER REGEL AB 3. LEBENSJAHR DES KINDES
ANSPRUCH EINES EIGENTÜMERS AUF VERWALTERABBERUFUNG
AUßERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT FÜR KUNDEN DES BANKVEREINS WERTHER
BGH URTEIL VOM 12.10.2011 BGH VIII 251/10
DAS OBERLANDESGERICHT HAMM HAT MIT URTEIL VOM 08.08.2011 ZUM AZ. 17 U 158/09 ENTSCHIEDEN
PASSIVLEGITIMATION BEI INSOLVENZ DES MIETERS
EIGENMÄCHTIGE INBESITZNAHME DER WOHNUNG DES MIETERS, SOG. „KALTE RÄUMUNG“
HEIZKOSTENABRECHNUNG MUSS NICHT ANGABEN ÜBER BETRIEBSSTROM ENTHALTEN
MIETER HAT KEINEN ANSPRUCH AUF AUSKUNFT ÜBER TATSÄCHLICHE HÖHE DER BETRIEBSKOSTEN BEI VEREINBARTER B
ZUR AUSLEGUNG EINER MIETVERTRAGSKLAUSEL ÜBER EINEN KÜNDIGUNGSVERZICHT
ABRECHNUNG DER HEIZKOSTEN BEI WOHNUNGSEIGENTUM
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Impressum
ABRECHNUNG DER HEIZKOSTEN BEI WOHNUNGSEIGENTUM
Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
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ZUR AUSLEGUNG EINER MIETVERTRAGSKLAUSEL ÜBER EINEN KÜNDIGUNGSVERZICHT
Ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss in einem Formularvertrag über Wohnraum ist grundsätzlich zulässig...
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MIETER HAT KEINEN ANSPRUCH AUF AUSKUNFT ÜBER TATSÄCHLICHE HÖHE DER BETRIEBSKOSTEN BEI VEREINBARTER BETRIEBSKOSTEN-PAUSCHALE
Sofern die Parteien eines Wohnraummietvertrages für die Betriebskosten eine monatliche Pauschale vereinbart haben...
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HEIZKOSTEN-ABRECHNUNG MUSS NICHT ANGABEN ÜBER BETRIEBSSTROM ENTHALTEN
Die Heizkostenabrechnung eines Vermieters gegenüber einem Mieter muss nicht die Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten...
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EIGENMÄCHTIGE INBESITZNAHME DER WOHNUNG DES MIETERS, SOG. „KALTE RÄUMUNG“
Bei der eigenmächtigen Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat durch den Vermieter handelt es sich um eine verbotene Selbsthilfe...
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PASSIVLEGITIMATION BEI INSOLVENZ DES MIETERS
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist im Räumungsprozess eine Herausgabeklage an den Insolvenzverwalter zu richten...
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DAS OLG HAMM HAT MIT URTEIL VOM 08.08.2011 ZUM AZ. 17 U 158/09 ENTSCHIEDEN
Ein Baumangel und der dadurch entstandene Schaden ist auch dann kausal auf einen Planungsfehler des Architekten zurückzuführen, wenn...
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Datenschutz-, Medien- und Internetrecht
Ein Auftritt im Internet gehört heute für jedes Unternehmen wie selbstverständlich zur Geschäftsaustattung. Auch der Geschäftsverkehr und Handel über das Netz nimmt rasant zu. Welche rechtlichen Bedingungen dabei gelten und welche Risiken die wirtschaftliche Betätigung im Internet nach wie vor mit sich bringen kann, ist allerdings kaum bekannt.
Auf der Grundlage von mehr als 10 Jahren Auseinandersetzung mit dem Internetrecht und einer langjährigen Dozententätigkeit beraten
GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER
sie auch auf diesem neuen Rechtsgebiet kompetent.
Auf dem Gebiet des
Datenschutzes
liegt der Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit von Firmen hinsichtlich der Sicherstellung des innerbetrieblichen Datenschutzes, insbesondere am Arbeitsplatz und im Internet.
Häufige Fragen:
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Websites erfüllen?
Welche Pflichtangaben sind nötig?
Wer trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der verbreiteten Informationen?
Inwiefern haftet der Besitzer der Websites für externe Links?
Wie kann man diese Haftung begrenzen?
Wann sind über das Internet abgeschlossene Geschäfte rechtsgültig, wann anfechtbar?
Welchen Datenschutz müssen Unternehmen bei ihren Mitarbeitern berücksichtigen?
Welche Richtlinien gelten für den Umgang mit Kundendaten?
Welche Sorgfaltspflichten müssen bei der Weitergabe von Personendaten an Auftragnehmer beachtet werden?
Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie von
Julia Mamerow
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