Das Verhältnis zu Banken und der gesamte Kapitalmarkt stellen ein höchst komplexes Rechtsgebiet dar, dessen Brisanz die aktuelle Finanzkrise nahezu täglich vor Augen führt. Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Finanzbranche und Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht bietet GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER seinen Mandanten umfassende Beratung – ob im Fall von Kreditengagements, Leasingverträgen oder der Sicherung gefährdeter Kapitalanlagen.
Die Kapitalmarktkrise hat zu erheblichen Verlusten bei Kapitalanlagen geführt. Oft haben die Anleger den Grund der Verluste gar nicht verstanden, weil ihnen das Anlageprodukt nicht ausreichend erklärt worden war. Ein Schwerpunkt bildet zurzeit die Überprüfung von missglückten Kapitalanlagen im Hinblick auf Schadensersatz-/ Rückabwicklungsansprüche gegen die Anlagegesellschaften oder die beratenden und vermittelnden Banken. Gefährlich für die Anleger ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche. Diese erfordert zügiges Handeln, wenn sich zeigt, dass ein falsches Produkt verkauft worden ist.
Wir helfen Ihnen, verlorene Gelder wieder zurückzubekommen.
Weiterhin gibt es eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Beratung hinsichtlich Kreditengagements, die ins Wanken geraten. Hier ist es insbesondere wichtig, frühzeitig die Verhandlungen mit den Banken aufzunehmen, um mit geeigneten Vereinbarungen eine Schieflage oder gar die Insolvenz zu verhindern. Wir helfen und beraten dann auch beim Bedarf nach Umschuldungen.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten müssen auch verstärkt z. B. Leasingverträge vorzeitig beendet werden. Hier gibt es zwischen den Parteien dann regelmäßig Unstimmigkeiten bzgl. der Abrechnung und insbesondere der Verwertung des Leasingobjektes.
In der öffentlichen Diskussion standen weiterhin der Verkauf von Forderungen der Banken und der Handel mit Grundpfandrechten (Grundschulden). Hiergegen gibt es wirkungsvollen Schutz der Hauseigentümer/Schuldner. Darüber hinaus sollten die Verträge darauf geprüft werden, inwieweit ein solcher Verkauf durch die Banken zulässig ist und ob er ggf. schon erfolgte.
Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht erhalten Sie von Arnim Kunzenbacher.