Das Arbeitsrecht ist als selbstständiges Rechtsgebiet außerordentlich vielfältig und durch die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesreformen sowie Tarifverträge einem ständigen Wandel unterworfen. GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Begründung von Arbeitsverhältnissen und zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, zum Kündigungsschutz, zu Urlaubs- und Entgeltansprüchen, zu Aufhebungsverträgen und Abfindungsansprüchen.
Als besonderen Service für Arbeitgeber unterstützen wir Sie bei der Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts - zum Beispiel bei Fragen zur Tarifbindung, zur tariflichen Eingruppierung von Arbeitnehmern oder zur Auslegung einzelner Tarifbestimmungen.
Häufige Fragen bei Arbeitnehmern:
Was tun bei einer Kündigung?
Innerhalb welcher Frist muss ich Klage beim Arbeitsgericht erheben?
Darf mein Arbeitgeber mich während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen?
Mein Arbeitszeugnis ist doch positiv, oder?
Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?
Ich wurde betriebsbedingt entlassen, aber mein Kollege ist nur halb so lang da wie ich. Kann das sein?
Häufige Fragen bei Arbeitgebern:
Ich möchte nur befristet Arbeitnehmer einstellen, darf ich das?
Einer meiner Mitarbeiter meldet sich ständig krank, darf ich ihm kündigen?
Wie lange muss ich Elternzeit gewähren?
Kann ich Schadenersatzansprüche gegen meine Arbeitnehmer geltend machen?
Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
Kann ich einem Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden den Wechsel zur Konkurrenz verbieten?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt Ihnen Svea K. Heitkamp und Ursula Gunkel.