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Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft muss bei der Jahresabrechnung und dort der Berechnung der Heizkosten differenzieren...
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Ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss in einem Formularvertrag über Wohnraum ist grundsätzlich zulässig...
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Sofern die Parteien eines Wohnraummietvertrages für die Betriebskosten eine monatliche Pauschale vereinbart haben...
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Die Heizkostenabrechnung eines Vermieters gegenüber einem Mieter muss nicht die Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten...
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Bei der eigenmächtigen Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat durch den Vermieter handelt es sich um eine verbotene Selbsthilfe...
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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist im Räumungsprozess eine Herausgabeklage an den Insolvenzverwalter zu richten...
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Ein Baumangel und der dadurch entstandene Schaden ist auch dann kausal auf einen Planungsfehler des Architekten zurückzuführen, wenn...
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PROFIL
Die Kanzlei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER ist ein Zusammenschluss von zurzeit acht Rechtsanwälten, die jeweils unterschiedliche Fachgebiete besetzen und über einschlägige Spezialkenntnisse verfügen. Die Kanzlei mitten in der Bielefelder Innenstadt bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung in zahlreichen Rechtsgebieten aus zwei großen Bereichen:

RUND UMS UNTERNEHMEN: Fachkompetenz für kleine und mittelständische Unternehmen in allen wirtschaftliche Fragen – vom Arbeitsrecht über Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zu Marken- und Urheberrecht.

RUND UM DIE IMMOBILIE: Fachkompetenz vom Bau-, Architekten- und Vergaberecht bis zum Miet- und Wohneigentumsrecht; Dienstleistungen von der Baufinanzierung bis zur Hausverwaltung.

Aus der Wirtschaft, für die Wirtschaft: Die Rechtsanwälte bei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER besitzen über ihre juristische Fachkompetenz hinaus Doppelqualifikationen und zum Teil mehrjährige Berufserfahrung in Unternehmen.

Wir verstehen uns als eine Rechtsberatung, die Unternehmen mit der Devise
„Aus der Wirtschaft, für die Wirtschaft“ mehr bietet:

  • Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und unserem breitgefächertenPraxiswissen in den unterschiedlichstenWirtschaftsbereichen.
  • Vertrauen Sie uns als einer Wirtschaftskanzlei, die Ihren Fall nicht abstrakt nach den Buchstaben des Gesetzes beurteilt, sondern Ihr Anliegen mit Augenmaß und der nötigen Verständnis betrieblicher Zusammenhänge vertritt.
  • Verschaffen Sie sich mehr Sicherheit, indem Sie unsere Kanzlei als externe Rechtsabteilung nutzen: Wir wahren Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.
IHR PRIVATES RECHT: Selbstverständlich verfügen wir auch in allen Fragen des privaten Rechtsbereichs über langjährige Erfahrung. Fachkompetenz im Verkehrsrecht bis zum Familienrecht, im Ausländerrecht sowie Strafrecht runden unser Leistungsspektrum ab.


Downloads:

Infoblatt_9_2011.pdfInfoblatt_9_2011.pdf 87 KB
Rechtsanwälte und Rechtsgebiete GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER

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